3. Auswertung & Kolloquium

Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende. – Oscar Wilde


8. Korrekturphase 

Nachdem du deine Bachelorarbeit beendet hast ist es sehr sinnvoll, diese nochmal von einer oder zwei Personen Korrektur lesen zu lassen, sodass du grobe und peinliche Fehler nochmal korrigieren und somit vermeiden kannst. Des Weiteren gibt es kostenlose Software mit der du deine Quellen überprüfen lassen kannst um Plagiate vorzubeugen. Wenn du mit Endnote oder Citavi gearbeitet hast, solltest du diese auch nochmal überprüfen, ob du eine Quelle vergessen hast.


9. Abgabe  & Auswertung 

Im Leitfaden zur Bachelorarbeit, zu finden unter Leitfaden [01.02.2019] steht folgendes zur Abgabe/Einreichung geschrieben:

„Die Bachelorarbeit ist in drei gebundenen Exemplaren und einer elektronischen Version (Wordoder pdf-Datei) auf CD-ROM/USB-Stick im Prüfungsamt einzureichen. Bei Gruppenarbeiten sind vier gebundene Exemplare einzureichen. Bitte achten Sie darauf, dass die Eigenständigkeitserklärung (bei Pabo abrufbar) in jedes Exemplar Ihrer Bachelorarbeit eingebunden sein muss.

Die Arbeit kann entweder persönlich innerhalb der Sprechzeiten in der Servicestelle des Zentralen Prüfungsamtes (Öffnungszeiten s. ) abgegeben, vor Ort in den Briefkasten eingeworfen oder auch per Post
an die obige Adresse verschickt werden. Die Arbeit muss in jedem Fall am Abgabetermin im Prüfungsamt vorliegen.
Sollte der Abgabetermin auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen, verschiebt sich der Abgabetermin auf den nächsten Werktag. Es ist nicht der Poststempel maßgeblich! Das Prüfungsamt veröffentlicht die Noten der Bachelorarbeit, sobald diese von den Prüfer*innen
bekannt gegeben wurden, in den Studierendendaten auf PABO.
Bei Nichtbestehen muss der Antrag auf erneute Zulassung zur Bachelorarbeit innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Benotung gestellt werden.


Zur Auswertung und Benotung steht in vorheriger genannter Quelle folgendes geschrieben: 

„Die Bachelor-Arbeit muss den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis genügen.“ Dies bezieht sich u.a. darauf, dass die verwendete Literatur gekennzeichnet und die getroffenen Aussagen belegt werden müssen. Mit dem bzw. der Erstprüfer*in ist abzuklären, nach welchem Standard die Literatur zitiert und das Literaturverzeichnis gestaltet werden soll.
Zwei gebräuchliche Möglichkeiten zur Gestaltung eines Literaturverzeichnisses finden Sie auch in den Materialien zu Modul 61: Wissenschaftliches Arbeiten. Folgende Kriterien werden zur Benotung der BA-Arbeit herangezogen:

Quelle:  [01.02.2019]

Grafik: eigene Erstellung aus genannter Quelle


10. Kolloquium

Laut §6, Absatz 5, findet im Bezug auf die Bachelorarbeit kein Kolloquium und somit keine Verteidigung dieser statt.

Dies ist ein Auszug aus dem Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 1. Juli 2015: zu finden unter: Amtsblatt [01.02.2019] oder auf der Website der Uni Bremen: Prüfungsordnung [01.02.2019] .